Vertragliche Beziehungen bestimmen alle Bereiche unseres täglichen Lebens, wobei man immer häufiger seinen Vertragspartner überhaupt nicht mehr zu Gesicht bekommt.
Da schon durch eine einzige Unterschrift oder im Internet per Mausklick oder sogar per Telefon hohe Verbindlichkeiten begründet werden können, hat eine übereilte Entscheidung allzu oft weit reichende Folgen.
Die Frage, wie man sich von einem Vertrag wieder lösen kann, wenn man sich verkalkuliert hat oder ein Mangel des Kaufobjektes vorliegt, ist somit immer häufiger von Bedeutung.
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht kommt man aber nicht längst aus allen Verträgen innerhalb einer bestimmten Frist heraus. Vielmehr gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind und nur ausnahmsweise bei im Internet geschlossen Verträgen mit einem professionellen Händler (Unternehmer), beim finanzierten Abzahlungskauf oder bei Haustürgeschäften ein 14 tätiges Widerrufsrecht eingeräumt werden muss.
Rechtsanwalt Lehmann hat durch seine über 30 jährige Tätigkeit umfangreiche Kenntnisse erworben, so dass er bei allen Problemen über bereits geschlossene Verträge, aber auch dann, wenn Sie einen Vertrag erst schließen oder überprüfen lassen möchten, ein kompetenter Ansprechpartner ist.
Dies gilt nicht nur bei Kauf- und Werkverträgen, sondern auch bei Darlehensverträgen, Reiseverträgen und andere Vertragsarten.